Ausland
Amalgamverbot soll in der EU ab 2025 gelten
Freitag, 9. Februar 2024
Brüssel – Ab dem 1. Januar 2025 soll in der Europäischen Union (EU) mit wenigen Ausnahmen ein Amalgam-Verbot gelten. Darauf einigten sich gestern Vertreter der Kommission, des Rats und das Europäischen Parlaments.
Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass der Amalgambestandteil Quecksilber eine hochgiftige Chemikalie ist, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt. Eine hohe Quecksilberbelastung könne Gehirn, Lunge, Nieren und Immunsystem schädigen.
Trotz praktikabler quecksilberfreier Alternativen würden in der Europäischen Union (EU) jährlich immer noch rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahnamalgam verwendet, heißt es in der Mitteilung. Die aktuell geltenden Vorschriften verbieten nur die Verwendung von Amalgam zur Zahnbehandlung bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen.
Die Verhandlungsführer einigten sich nun darauf, die Verwendung von Zahnamalgam in der EU bis zum 1. Januar 2025 auslaufen zu lassen – es sei denn, der Zahnarzt hält dies aufgrund der hinreichend begründeten spezifischen medizinischen Bedürfnisse des Patienten für unbedingt erforderlich.
Mitgliedstaaten, in denen Amalgam das einzige Material ist, das voll vom öffentlichen Gesundheitssystem erstattet wird, wie beispielsweise Tschechien, Bulgarien oder Slowenien, wurde eine anderthalbjährige Übergangsfrist eingeräumt, um das Gesundheitssystem auf Alternativen umzustellen.
Mit durchschnittlich 0,6 Gramm pro Füllung und einem Gesamtverbrauch von 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr ist Amalgam die größte verbleibende Verwendung von Quecksilber in der EU. Etwa 1.000 Tonnen Quecksilber befindet sich in Mündern der europäischen Bevölkerung. © EB/aha/aerzteblatt.de

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